Anzeigen / Ungänzen / Fehler
In der Ultraschallprüfung wird jedes Signal als Anzeige bezeichnet. Lässt sich diese Anzeige keiner Reflexion an einer bekannten Stelle (z.B. Rückwand / Seitenwand) zuordnen, so spricht man von einer Ungänze als Anzeigenursache und vermutet eine Fehlstelle im Material. Durch Vergleich dieser Anzeige mit der Anzeige eines Referenzreflektors (in der Regel nach Anzeigenhöhe und –ausmaß) erfolgt eine Bewertung. Die Ungänze kann aufgrund der Höhe und Ausmaß ihrer Anzeige je nach normativer Vorschrift als
- Registrierpflichtige Anzeige
- (ggfs. reparierbarer) Fehler
zu bewerten sein.